Sitzung: 01.06.2022 Gemeinderat
Beschluss: Zustimmung
Beschluss:
Es besteht Einverständnis, den Bebauungsplan
„Ortsteil Riedenburg“ zu ändern und die Ziffer 0.1.1.3 der textlichen
Festsetzungen zu streichen.
Nachdem die Grundzüge der Planung berührt
werden, ist eine Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 13 BauGB nicht möglich. Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung
handelt und diese der Nachverdichtung dient, ist das beschleunigte Verfahren
nach § 13 a BauGB durchzuführen.
Die Gemeinde ist von sämtlichen Kosten freizustellen.
Eine entsprechende Kostenvereinbarung ist abzuschließen.