Beschluss: Empfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Es besteht Einverständnis, den Bebauungsplan „Ortsteil Riedenburg“ zu ändern und die Ziffer 0.1.1.3 der textlichen Festsetzungen zu streichen.

Nachdem die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB nicht möglich.

Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt und diese der Nachverdichtung dient, ist das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen.

Die Gemeinde ist von sämtlichen Kosten freizustellen. Eine entsprechende Kostenvereinbarung ist abzuschließen.