Beschluss: Zustimmung

Beschluss:

 

a)    Zum Schreiben des Bayer. Landesamt für Denkmalpflege vom 11.02.2022:

 

Gemäß den vorgetragenen Anregungen wird folgender Passus in die textlichen Festsetzungen aufgenommen:

 

Für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7 Abs. 1 BayDSchG notwendig, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              16

Ja-Stimmen:                           16

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

 

b)    Satzungsbeschluss:

 

Der Gemeinderat Bad Füssing beschließt die im beschleunigten Verfahren mit Deckblatt Nr. 42 i. d. F. vom 27.01.2022 42. Änderung des Bebauungsplanes „Alt Würding“, unter Einarbeitung des v. g. Beschlusses, gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung wird beigelegt.