Beschluss: Zustimmung

Beschluss:

 

Das gemeindl. Einvernehmen zum Bauantrag vom 23.03.2022, mit den Planunterlagen vom 23.03.2022, wird hergestellt. Für die geringfügige Überschreitung der Abgrenzung der unterschiedlichen Nutzung zwischen ein- und zweigeschossiger Bebauung (Knödllinie) wird der Erteilung einer Abweichung zugestimmt. Die übrigen Bestimmungen der OAS Gögging sind einzuhalten.