Sitzung: 14.04.2022 Bauausschuss
Beschluss: Zustimmung
Beschluss:
a)
Sichtschutzzaun:
Dem Antrag auf Erteilung
einer isolierten Befreiung für eine Zaunhöhe von 1,80 m in der vorliegenden
Form wird nicht zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
b)
Gartenhaus:
Dem Antrag auf Erteilung
einer isolierten Befreiung für die Errichtung eines Gartenhauses am beantragten
Standort wird nicht zugestimmt. Dem Bauwerber wird angeraten, das Gartenhaus
auf dem Alternativstandort (Höhe Garage Thaler Str. 8) vorzusehen. Sofern als
Abgrenzung zur den Stellplätzen Thaler Str. 8 ein Zaun errichtet werden sollte,
wird die Zustimmung für eine max. Höhe von 1,20 m in Aussicht gestellt, soweit
der Zaun durchsichtig (z.B. Doppelstabmatten) und nicht durchgängig geschlossen
ausgeführt wird.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
c)
Sichtschutzzaun mit 1,50 m Höhe:
Für die Errichtung eines
Sichtschutzzauns entlang der Grundstücksgrenze zum Anwesen Poststr. 4 wird eine
Höhe von 1,50 m in Aussicht gestellt.