Beschluss: Zustimmung

Beschluss:

 

a)    Sichtschutzzaun:

Dem Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung für eine Zaunhöhe von 1,80 m in der vorliegenden Form wird nicht zugestimmt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              6

Ja-Stimmen:                           6

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

 

b)    Gartenhaus:

Dem Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung für die Errichtung eines Gartenhauses am beantragten Standort wird nicht zugestimmt. Dem Bauwerber wird angeraten, das Gartenhaus auf dem Alternativstandort (Höhe Garage Thaler Str. 8) vorzusehen. Sofern als Abgrenzung zur den Stellplätzen Thaler Str. 8 ein Zaun errichtet werden sollte, wird die Zustimmung für eine max. Höhe von 1,20 m in Aussicht gestellt, soweit der Zaun durchsichtig (z.B. Doppelstabmatten) und nicht durchgängig geschlossen ausgeführt wird.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              6

Ja-Stimmen:                           6

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

 

c)    Sichtschutzzaun mit 1,50 m Höhe:

Für die Errichtung eines Sichtschutzzauns entlang der Grundstücksgrenze zum Anwesen Poststr. 4 wird eine Höhe von 1,50 m in Aussicht gestellt.