Sitzung: 14.04.2022 Bauausschuss
Beschluss: Zustimmung
Beschlussvorschlag:
a)
Zum Schreiben des Bayer. Landesamt für
Denkmalpflege vom 11.02.2022:
Gemäß den vorgetragenen
Anregungen wird folgender Passus in die textl. Festsetzungen aufgenommen:
Für Bodeneingriffe
jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist eine denkmalrechtliche
Erlaubnis gem. Art. 7 Abs. 1 BayDSchG notwendig, die in einem eigenständigen
Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen
ist.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
b)
Satzungsbeschluss:
Der Gemeinderat Bad Füssing
beschließt die im beschleunigten Verfahren mit Deckblatt Nr. 42 i. d. F. vom
27.01.2022 42. Änderung des Bebauungsplanes „Alt Würding“, unter Einarbeitung
des v. g. Beschlusses, gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung wird
beigelegt.