Sitzung: 07.03.2022 Gemeinderat
Beschluss: Zustimmung
Beschluss:
a)
Zum Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf
vom 14.09.2021:
Gemäß den vorgetragenen
Anregungen werden die textlichen Festsetzungen in Deckblatt 41 unter 3.
Bauliche Gestaltung, Typ II, wie folgt ergänzt:
„10. Zur Sicherung der hochwasserfreien
Lage (HQ100) der geplanten Bebauung ist die Rohgeschossoberkante (einschl.
Kellerlichtschächte) auf mind. 0,25 m über der Höhe der Magazinstraße zu legen.
Den Hochwasser- und damit auch den erhöhten Grundwasserspiegellagen ist durch
entsprechende baulichen Maßnahmen (z. B. wasserdichte Wanne) Rechnung zu
tragen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 15
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
b)
Satzungsbeschluss:
Der Gemeinderat Bad Füssing
beschließt die im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführte 41.
Änderung des Bebauungsplanes „Alt Würding“ mit Deckblatt Nr. 41 i. d. F. vom
23.08.2021, unter Einarbeitung des v. g. Beschlusses, gemäß § 10 BauGB als
Satzung. Die Begründung wird beigelegt.