Beschluss: Ablehnung

Beschluss:

 

Dem Bauantrag vom 06.02.2022, mit den Planunterlagen vom 06.02.2022, wird nicht zugestimmt, da die zulässige Geschossfläche überschritten wird und die Errichtung von Gauben unzulässig ist.

 

Eine Zustimmung wird in Aussicht gestellt, wenn die Anzahl der Gauben auf die notwendige Anzahl reduziert wird. Hierzu ist eine Erörterung mit der Feuerwehr und dem Planer vorzu­nehmen. Die Erteilung einer Befreiung für die dann vorliegende Geschossflächenüberschreitung  sowie die Ausnahme für eine Betriebspersonalwohnung werden ebenfalls in Aussicht gestellt.