Sitzung: 21.02.2022 Bauausschuss
Beschluss: Ablehnung
Beschluss:
Dem Bauantrag vom 06.02.2022, mit den
Planunterlagen vom 06.02.2022, wird nicht zugestimmt, da die zulässige
Geschossfläche überschritten wird und die Errichtung von Gauben unzulässig ist.
Eine Zustimmung wird in Aussicht gestellt,
wenn die Anzahl der Gauben auf die notwendige Anzahl reduziert wird. Hierzu ist
eine Erörterung mit der Feuerwehr und dem Planer vorzunehmen. Die Erteilung
einer Befreiung für die dann vorliegende Geschossflächenüberschreitung sowie die Ausnahme für eine Betriebspersonalwohnung
werden ebenfalls in Aussicht gestellt.