Beschluss: Empfehlung

Beschlussvorschlag:

 

a)    Außenbereichssatzung

Es besteht Einverständnis, für den bebauten Bereich von Voglöd Haus-Nr.

13 bis 20 gemäß dem Entwurf vom 16.02.2022 eine Außenbereichssatzung gemäß

§ 35 Abs. 6 BauGB zu erlassen.

Die Kosten für das Aufstellungsverfahren sind vom Antragsteller*in zu tragen. Des Weiteren ist die Gemeinde von eventuellen Folgekosten freizustellen.

 

b)    Bauvoranfrage

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr.451 Gemarkung Würding wird in Aussicht gestellt, soweit eine Außenbereichssatzung vorliegt.