Sitzung: 31.01.2022 Gemeinderat
Beschluss: Zustimmung
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Bad Füssing
beschließt auf der Grundlage der vorliegenden Verbandssatzung (VS) vom 7. Mai
2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 18.November 2021, den Beitritt der
Gemeinde Bad Füssing zum Zweckverband „Kommunale Verkehrsüberwachung
Südostbayern“ (Erweiterung der Mitgliedschaft).
Die den Gemeinden durch § 88 Abs. 3 ZustV
grundsätzlich übertragenen Aufgaben zur Verfolgung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG werden dabei auf der Grundlage des § 4 Abs.
1 Satz 2 und Abs. 2 VS im nachfolgend genannten Umfang auf den Zweckverband
übertragen (Aufgabenübertragung):
§
4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe b (zulässige Geschwindigkeit)
§
4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben b und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)
§
4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe c (Sonderverkehrszeichen)
§
4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben c und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)