Sitzung: 31.01.2022 Gemeinderat
Beschluss: Zustimmung
Beschluss:
a)
Zum Schreiben der Regierung vom 19.01.2022:
Die positive Stellungnahme
der Regierung von Niederbayern wird zur Kenntnis genommen. Die Anregungen sind
dem Antragsteller zur Beachtung weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 15
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
b)
Zum Schreiben des Landratsamtes Passau Abteilung
Städtebau vom 13.01.2022:
Die Empfehlung die
Geschossigkeit zu reduzieren wird zur Kenntnis genommen. Die Ausformung der
Baukörper wird jedoch als vertretbar angesehen. Die Höhe des Firsts am Dorfplatzprägenden
Bestandsgebäude wird in den Erweiterungsbauten nicht überschritten. Der Neubau
ist vom Dorfplatz aus nicht wahrnehmbar. Die Staffelungen der untergeordneten
Verbindungsbauten entlang des Jägerwegs reduzieren die Massivität und ergeben
eine geringere, wahrnehmbare Traufhöhe. Die als Hauptbaukörper ausformulierten
Giebelhäuser bilden das Hauptaugenmerk.
Die Anmerkungen bezüglich
der Plandarstellungen und der textlichen Festsetzungen sind in das Deckblatt
entsprechend einzuarbeiten.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 15
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
c)
Zum Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes vom 20.01.2022:
Die Anregungen und
Feststellungen werden zur Kenntnis genommen, soweit die einzelnen Vorgaben des
Wasserwirtschaftsamtes noch nicht im Deckblatt explizit aufgenommen wurden,
sind diese entsprechend einzuarbeiten, wobei die untergeschossigen Bauteile
durch entsprechende Baumaßnahmen wie wasserundurchlässige Wanne und Sicherung
des Auftriebs sicherzustellen sind. Das errechnete Überschwemmungsgebiet
südlich des neuen Baukörpers ist von jeglicher Bebauung freizuhalten.
Niederschlagswasser ist breitflächig auf dem Grundstück zu versickern. Die
festgesetzte Höhenkote der TG-Einfahrt über 325,80 m üNN ist einzuhalten, wobei
diese in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt durch eine technische Lösung,
auch als temporäre Objektschutzmaßnahme, sichergestellt werden kann. Eine
temporäre Objektschutzmaßnahme ist im Bauantrag explizit auszuweisen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 15
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
d)
Zum Schreiben des Bayerischen Bauernverbandes vom
21.12.2021:
Die Hinweise des Bayerischen
Bauernverbandes werden zur Kenntnis genommen und sind dem Antragsteller zur
Beachtung weiterzuleiten. In der Begründung sind entsprechende Hinweise der
Anregungen des Bayerischen Bauernverbandes aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 15
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
e)
Zum Schreiben der Bayernwerk Netz GmbH vom
15.12.2021:
Der Standort einer
erforderlichen Trafostation ist durch das planende Architekturbüro mit der
Bayernwerk Netz GmbH abzustimmen und entsprechend im Deckblatt festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 15
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
f)
Satzungsbeschluss:
Der Gemeinderat beschließt
die 44. Änderung des Bebauungsplanes „Safferstetten Süd“ mit Deckblatt Nr. 44
in der Fassung vom 15.11.2021, unter Einarbeitung der o. a. Beschlüsse, gemäß §
10 BauGB als Satzung. Die Begründung wird beigelegt.