Beschlussvorschlag:
A)
Zum Schreiben der Regierung vom 19.01.2022
Die positive Stellungnahme
der Regierung von Niederbayern wird zur Kenntnis genommen. Die Anregungen sind
dem Antragsteller zur Beachtung weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
B)
Zum Schreiben des LRA Passau Abteilung Städtebau
vom 13.01.2022:
Die Empfehlung die
Geschossigkeit zu reduzieren wird zur Kenntnis genommen. Die Ausformung der
Baukörper wird jedoch als vertretbar angesehen. Die Höhe des Firsts am
Dorfplatz-prägenden Bestandsgebäude wird in den Erweiterungsbauten nicht
überschritten. Der Neubau ist vom Dorfplatz aus nicht wahrnehmbar. Die
Staffelungen der untergeordneten Verbindungsbauten entlang des Jägerwegs
reduzieren die Massivität und ergeben eine geringere, wahrnehmbare Traufhöhe.
Die als Hauptbaukörper ausformulierten Giebelhäuser bilden das Hauptaugenmerk.
Die Anmerkungen bezüglich
der Plandarstellungen und der textlichen Festsetzungen sind in das Deckblatt
entsprechend einzuarbeiten.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
C)
Zum Schreiben des Wasserwirtschaftsamts vom
Die Anregungen und
Feststellungen werden zur Kenntnis genommen, soweit die einzelnen Vorgaben des
WWA noch nicht im Deckblatt explizit aufgenommen wurden, sind diese
entsprechend einzuarbeiten, wobei die untergeschossigen Bauteile durch
entsprechende Baumaßnahmen wie wasserundurchlässige Wanne und Sicherung des
Auftriebs sicherzustellen. Das errechnete Überschwemmungsgebiet südlich des
neuen Baukörpers ist von jeglicher Bebauung freizuhalten. Niederschlagswasser
ist breitflächig auf dem Grundstück zu versickern. Die festgesetzte Höhenkote
der TG-Einfahrt 325,80 m üNN ist einzuhalten, wobei diese in Abstimmung mit dem
WWA durch eine technische Lösung, auch als temporäre Objektschutzmaßnahme,
sichergestellt werden kann. Eine temporäre Objektschutzmaßnahme ist im Bauantrag
explizit auszuweisen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
D)
Zum Schreiben des Bayer. Bauernverbandes vom
21.12.2021:
Die Hinweise des Bay.
Bauernverbandes werden zur Kenntnis genommen und sind dem Antragsteller zur
Beachtung weiterzuleiten. In der Begründung sind entsprechende Hinweise der
Anregungen des Bay. Bauernverbands aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
E)
Zum Schreiben der Bayernwerk Netz GmbH vom
15.12.2021:
Der Standort einer
erforderlichen Trafostation ist durch das planende Architekturbüro mit der
Bayernwerk Netz GmbH abzustimmen und entsprechend im Deckblatt festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
F)
Satzungsbeschluss:
Der Gemeinderat beschließt
die 44. Änderung des Bebauungsplanes „Safferstetten Süd“ mit Deckblatt 44 in
der Fassung vom 15.11.2021, unter Einarbeitung der o.a. Beschlüsse, gemäß § 10
BauGB als Satzung. Die Begründung wird beigelegt.