Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Beschlussvorschlag:

 

A)   Zum Schreiben der Regierung vom 19.01.2022

Die positive Stellungnahme der Regierung von Niederbayern wird zur Kenntnis genommen. Die Anregungen sind dem Antragsteller zur Beachtung weiterzuleiten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              7

Ja-Stimmen:                           7

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

B)   Zum Schreiben des LRA Passau Abteilung Städtebau vom 13.01.2022:

Die Empfehlung die Geschossigkeit zu reduzieren wird zur Kenntnis genommen. Die Ausformung der Baukörper wird jedoch als vertretbar angesehen. Die Höhe des Firsts am Dorfplatz-prägenden Bestandsgebäude wird in den Erweiterungsbauten nicht überschritten. Der Neubau ist vom Dorfplatz aus nicht wahrnehmbar. Die Staffelungen der untergeordneten Verbindungsbauten entlang des Jägerwegs reduzieren die Massivität und ergeben eine geringere, wahrnehmbare Traufhöhe. Die als Hauptbaukörper ausformulierten Giebelhäuser bilden das Hauptaugenmerk.

 

Die Anmerkungen bezüglich der Plandarstellungen und der textlichen Festsetzungen sind in das Deckblatt entsprechend einzuarbeiten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              7

Ja-Stimmen:                           7

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

C)   Zum Schreiben des Wasserwirtschaftsamts vom

Die Anregungen und Feststellungen werden zur Kenntnis genommen, soweit die einzelnen Vorgaben des WWA noch nicht im Deckblatt explizit aufgenommen wurden, sind diese entsprechend einzuarbeiten, wobei die untergeschossigen Bauteile durch entsprechende Baumaßnahmen wie wasserundurchlässige Wanne und Sicherung des Auftriebs sicherzustellen. Das errechnete Überschwemmungsgebiet südlich des neuen Baukörpers ist von jeglicher Bebauung freizuhalten. Niederschlagswasser ist breitflächig auf dem Grundstück zu versickern. Die festgesetzte Höhenkote der TG-Einfahrt 325,80 m üNN ist einzuhalten, wobei diese in Abstimmung mit dem WWA durch eine technische Lösung, auch als temporäre Objektschutzmaßnahme, sichergestellt werden kann. Eine temporäre Objektschutzmaßnahme ist im Bauantrag explizit auszuweisen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              7

Ja-Stimmen:                           7

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

D)   Zum Schreiben des Bayer. Bauernverbandes vom 21.12.2021:

Die Hinweise des Bay. Bauernverbandes werden zur Kenntnis genommen und sind dem Antragsteller zur Beachtung weiterzuleiten. In der Begründung sind entsprechende Hinweise der Anregungen des Bay. Bauernverbands aufzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              7

Ja-Stimmen:                           7

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

E)   Zum Schreiben der Bayernwerk Netz GmbH vom 15.12.2021:

Der Standort einer erforderlichen Trafostation ist durch das planende Architekturbüro mit der Bayernwerk Netz GmbH abzustimmen und entsprechend im Deckblatt festzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              7

Ja-Stimmen:                           7

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

F)    Satzungsbeschluss:

Der Gemeinderat beschließt die 44. Änderung des Bebauungsplanes „Safferstetten Süd“ mit Deckblatt 44 in der Fassung vom 15.11.2021, unter Einarbeitung der o.a. Beschlüsse, gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung wird beigelegt.