Sitzung: 24.01.2022 Bauausschuss
Beschluss: Empfehlung
Beschlussvorschlag:
a)
Zum Schreiben des Bayer. Bauernverbandes vom
16.12.2021:
Gemäß den vorgetragenen
Anregungen werden Hinweise auf die Belange der Landwirtschaft in die Begründung
aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
b)
Zum Schreiben des Bayer. Landesamt für
Denkmalpflege vom 13.12.2021:
Gemäß den vorgetragenen
Anregungen wird folgender Passus in die textl. Bestimmungen der
Ortsabrundungssatzung aufgenommen:
Für Bodeneingriffe
jeglicher Art im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung ist eine
denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7 BayDSchG notwendig, die in einem
eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren
Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
c)
Zum Schreiben des Staatl. Bauamtes vom 14.12.2021:
Gemäß den vorgetragenen
Anregungen werden die geforderten Auflagen unter Nr. 1 bis 7 in die textl.
Bestimmungen der Ortsabrundungssatzung aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
d)
Zum Schreiben der Regierung von Niederbayern vom
13.01.2022:
Bei den in der Planung
dargestellten Grundstücksgrößen handelt es sich nicht um die zukünftigen
Parzellengrenzen sondern die aktuellen Grundstücksgrenzen. Eine Reduzierung der
später bebauten Parzellengrößen ist durchaus denkbar.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
e)
Zum Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde vom
30.12.2021:
Die Stellungnahme der
Unteren Naturschutzbehörde wird zur Kenntnis genommen. Die Anregungen wurden
bereits vom beauftragten Landschaftsplanungsbüro mit der Unteren
Naturschutzbehörde abgestimmt. Die Festsetzungen der Maßnahmen zur
Ausgleichsfläche sind entsprechend zu überarbeiten.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
f)
Satzungsbeschluss:
Der Gemeinderat beschließt
die Ortsabrundungssatzung „Oberreuthen“ i. d. F. vom 19.11.2021 unter
Einarbeitung der o.a. Beschlüsse. Die Begründung wird beigelegt.