Beschluss: Empfehlung

Beschlussvorschlag:

 

a)    Zum Schreiben des Bayer. Bauernverbandes vom 16.12.2021:

Gemäß den vorgetragenen Anregungen werden Hinweise auf die Belange der Landwirtschaft in die Begründung aufgenommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              7

Ja-Stimmen:                           7

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

b)    Zum Schreiben des Bayer. Landesamt für Denkmalpflege vom 13.12.2021:

Gemäß den vorgetragenen Anregungen wird folgender Passus in die textl. Bestimmungen der Ortsabrundungssatzung aufgenommen:

Für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7 BayDSchG notwendig, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              7

Ja-Stimmen:                           7

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

c)    Zum Schreiben des Staatl. Bauamtes vom 14.12.2021:

Gemäß den vorgetragenen Anregungen werden die geforderten Auflagen unter Nr. 1 bis 7 in die textl. Bestimmungen der Ortsabrundungssatzung aufgenommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              7

Ja-Stimmen:                           7

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

d)    Zum Schreiben der Regierung von Niederbayern vom 13.01.2022:

Bei den in der Planung dargestellten Grundstücksgrößen handelt es sich nicht um die zukünftigen Parzellengrenzen sondern die aktuellen Grundstücksgrenzen. Eine Reduzierung der später bebauten Parzellengrößen ist durchaus denkbar.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              7

Ja-Stimmen:                           7

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

e)    Zum Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde vom 30.12.2021:

Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde wird zur Kenntnis genommen. Die Anregungen wurden bereits vom beauftragten Landschaftsplanungsbüro mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Die Festsetzungen der Maßnahmen zur Ausgleichsfläche sind entsprechend zu überarbeiten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              7

Ja-Stimmen:                           7

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

f)     Satzungsbeschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Ortsabrundungssatzung „Oberreuthen“ i. d. F. vom 19.11.2021 unter Einarbeitung der o.a. Beschlüsse. Die Begründung wird beigelegt.