Beschluss:
Dem Bauantrag vom 13.01.2022, mit den
Planunterlagen vom 11.01.2022, wird zugestimmt. Hinsichtlich der
Baugrenzenüberschreitung, Dachform und der abweichenden Dachneigung wird der
Erteilung einer Befreiung zugestimmt. Die bereits erteilte Befreiung
hinsichtlich der GRZ-Kappungsgrenzenüberschreitung wird bestätigt. Für das
Vorhaben sind zukünftig mind. 7 Stellplätze bereit zu halten.