Beschluss: Ablehnung

Beschluss:

 

Mit Errichtung einer Notzufahrt von der Thaler Straße besteht kein Einverständnis. Der Gemeinderat hat bei der Aufstellung der Bauleitplanung explizit Wert darauf gelegt, dass entlang der Thaler Straße keine weitere Zufahrt erstellt wird, was dem Bauträger entsprechend bekannt ist. Den Antragstellern wird angeraten, die vorhandene Zufahrt durch Reduzierung bzw. Entfernung der Einzäunung gegenüber dem Müll- und Fahrradhäuschens zu verbreitern.