Sitzung: 13.12.2021 Bauausschuss
Beschluss: Empfehlung
Beschlussvorschlag:
a)
Bauvoranfrage:
Das gemeindl. Einvernehmen
zur Bauvoranfrage vom 03.12.2021, mit den Planunterlagen vom 01.12.2021, wird
hergestellt. Dem Bauwerber wird empfohlen, den geplanten Standort im Hinblick
auf die mögliche Errichtung eines weiteren Wohnhauses zu überdenken.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
b)
Änderung OAS Gögging:
Es besteht Einverständnis,
die Ortsabrundungssatzung Gögging für eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr.
414/2 Gemarkung Würding, entsprechend dem Änderungsentwurf i. d. F. vom 01.12.2021,
zu ändern.
In einem Städtebaulichen
Vertrag haben sich die Antragsteller zu verpflichten, die Fläche hinsichtlich
der Ver- und Entsorgungsleitungen zu erschließen, selbst zu bebauen und zu
eigenen Wohnzwecken zu nutzen, sowie die Vertragsflächen nicht innerhalb eines
Zeitraumes von 10 Jahren ab Erstbezug zu veräußern. Die Verpflichtungen sind
mittels entsprechender Dienstbarkeiten zu sichern. Die Dienstbarkeit
hinsichtlich des Veräußerungsverbotes kann 10 Jahre nach Bezugsfertigkeit des
Wohnhauses (Nutzungsaufnahme ist der Gemeinde schriftlich anzuzeigen) gelöscht
werden.
Des Weiteren haben sich die
Antragsteller zur Übernahme der Kosten oder sonstigen Aufwendungen, die der
Gemeinde für städtebauliche Maßnahmen entstehen oder entstanden sind und die
Voraussetzung oder Folge des geplanten Vorhabens sind
(u. a. Verlegung bzw.
Herstellung der Zufahrten, Änderung bzw. Herstellung von Ver- und
Entsorgungsleitungen – auch im öffentlichen Bereich –) zu verpflichten.