Beschluss: Empfehlung

Beschlussvorschlag:

 

a)    Bauvoranfrage:

Das gemeindl. Einvernehmen zur Bauvoranfrage vom 03.12.2021, mit den Planunterlagen vom 01.12.2021, wird hergestellt. Dem Bauwerber wird empfohlen, den geplanten Stand­ort im Hinblick auf die mögliche Errichtung eines weiteren Wohnhauses zu überdenken.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              8

Ja-Stimmen:                           8

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

b)    Änderung OAS Gögging:

Es besteht Einverständnis, die Ortsabrundungssatzung Gögging für eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 414/2 Gemarkung Würding, entsprechend dem Änderungsentwurf i. d. F. vom 01.12.2021, zu ändern.

 

In einem Städtebaulichen Vertrag haben sich die Antragsteller zu verpflichten, die Fläche hinsichtlich der Ver- und Entsorgungsleitungen zu erschließen, selbst zu bebauen und zu eigenen Wohnzwecken zu nutzen, sowie die Vertragsflächen nicht innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren ab Erstbezug zu veräußern. Die Verpflichtungen sind mittels entsprechender Dienstbarkeiten zu sichern. Die Dienstbarkeit hinsichtlich des Veräußerungsverbotes kann 10 Jahre nach Bezugsfertigkeit des Wohnhauses (Nutzungsaufnahme ist der Gemeinde schriftlich anzuzeigen) gelöscht werden.

 

Des Weiteren haben sich die Antragsteller zur Übernahme der Kosten oder sonstigen Aufwendungen, die der Gemeinde für städtebauliche Maßnahmen entstehen oder entstanden sind und die Voraussetzung oder Folge des geplanten Vorhabens sind

(u. a. Verlegung bzw. Herstellung der Zufahrten, Änderung bzw. Herstellung von Ver- und Entsorgungsleitungen – auch im öffentlichen Bereich –) zu verpflichten.