Beschluss: Empfehlung

Beschlussvorschlag:

 

A)   Zum Schreiben der Abteilung Städtebau vom 12.11.2021:

Die fachlichen Empfehlungen des Kreisbauamtes werden zur Kenntnis genommen. Hierzu wird festgestellt, dass die Deckblattänderung für die Bebauung des letzten unbebauten Grundstückes im räumlichen Geltungsbereich des am 04.04.1995 in Kraft getretenen Bebauungsplanes beschlossen wurde. Durch die Änderung mit Deckblatt Nr. 14 sowie durch die bereits durchgeführten Bebauungsplanänderungen wurde jeweils auf eine zeitgemäße Architektur mit individuellen Lösungen unter Beachtung der städtebaulichen Gesichtspunkten geachtet. Ein Verlust der Grundzüge der Bauleitplanung ist nicht erkennbar.

Aus Sicht der Gemeinde wird die Änderung der Baugestaltung mittels Deckblätter im Einzelfall einer generellen Änderung von Festsetzungen des Bebauungsplanes als die bessere Lösung angesehen, zumal dadurch jeweils auf eine angepasste Architektur auch im Hinblick auf die Lage des Bauvorhabens im räumlichen Geltungsbereich des Bebau­ungsplanes reagiert werden kann.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              8

Ja-Stimmen:                           6

Nein-Stimmen:                        1

Pers. beteiligt:                         1 (GR Moser)

 

 

B)   Satzungsbeschluss:

Der Gemeinderat Bad Füssing beschließt die im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführte 14. Änderung des Bebauungsplanes „Aichmühle“ mit Deckblatt Nr. 14 i. d. F. vom 22.07.2021 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung wird beigelegt.