Sitzung: 13.12.2021 Bauausschuss
Beschluss: Empfehlung
Beschlussvorschlag:
A)
Zum Schreiben der Abteilung Städtebau vom
12.11.2021:
Die fachlichen Empfehlungen
des Kreisbauamtes werden zur Kenntnis genommen. Hierzu wird festgestellt, dass
die Deckblattänderung für die Bebauung des letzten unbebauten Grundstückes im
räumlichen Geltungsbereich des am 04.04.1995 in Kraft getretenen
Bebauungsplanes beschlossen wurde. Durch die Änderung mit Deckblatt Nr. 14
sowie durch die bereits durchgeführten Bebauungsplanänderungen wurde jeweils
auf eine zeitgemäße Architektur mit individuellen Lösungen unter Beachtung der
städtebaulichen Gesichtspunkten geachtet. Ein Verlust der Grundzüge der
Bauleitplanung ist nicht erkennbar.
Aus Sicht der Gemeinde wird
die Änderung der Baugestaltung mittels Deckblätter im Einzelfall einer
generellen Änderung von Festsetzungen des Bebauungsplanes als die bessere
Lösung angesehen, zumal dadurch jeweils auf eine angepasste Architektur auch im
Hinblick auf die Lage des Bauvorhabens im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes
reagiert werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 8
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 1
Pers. beteiligt: 1 (GR Moser)
B)
Satzungsbeschluss:
Der Gemeinderat Bad Füssing
beschließt die im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführte 14.
Änderung des Bebauungsplanes „Aichmühle“ mit Deckblatt Nr. 14 i. d. F. vom
22.07.2021 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung wird beigelegt.