Sitzung: 24.11.2021 Bauausschuss
Beschluss: Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Es besteht Einverständnis den Bebauungsplan
„Alt Würding“ gemäß den Antragsunterlagen vom 09.11.2021 zu ändern und auf
Fl.Nr. 47 Gemarkung Würding ein Baurecht für ein zusätzliches Wohnhaus mit
Garage auszuweisen. Auf Grund des wassersensiblen Bereiches sind im Deckblatt
entsprechende Höhenkoten des Baufeldes sowie der Magazinstraße aufzunehmen.
Die Herstellung der Ver- und
Entsorgungsleitungen hat mittels entsprechender Hausanschlussleitungen an die
öffentliche Entwässerungsanlage und öffentliche Wasserversorgungsanlage in der
Magazinstraße zu erfolgen. Die Hausanschlussleitungen sind durch Grunddienstbarkeiten zu sichern.
In einem Städtebaulichen Vertrag hat sich die
Antragstellerin zu verpflichten, die Fläche hinsichtlich der Ver- und
Entsorgungsleitungen zu erschließen, selbst bzw. durch ihre Tochter zu bebauen
und zu eigenen Wohnzwecken zu nutzen, sowie die Vertragsflächen nicht innerhalb
eines Zeitraumes von 10 Jahren ab Erstbezug zu veräußern. Die Verpflichtungen
sind mittels entsprechender Dienstbarkeiten zu sichern. Die Dienstbarkeit
hinsichtlich des Veräußerungsverbotes kann 10 Jahre nach Bezugsfertigkeit des
Wohnhauses (Nutzungsaufnahme ist der Gemeinde schriftlich anzuzeigen) gelöscht
werden.
Des Weiteren hat sich die Antragstellerin zur
Übernahme der Kosten oder sonstigen Aufwendungen, die der Gemeinde für
städtebauliche Maßnahmen entstehen oder entstanden sind und die Voraussetzung
oder Folge des geplanten Vorhabens sind (u. a. Verlegung bzw. Herstellung der
Zufahrten, Änderung bzw. Herstellung von Ver- und Entsorgungsleitungen – auch
im öffentlichen Bereich –) zu verpflichten.
Nachdem es sich um eine Maßnahme der
Innenentwicklung handelt, ist die Änderung im beschleunigten Verfahren nach §
13 a BauGB durchzuführen.