Sitzung: 15.11.2021 Gemeinderat
Beschluss: Zustimmung
Beschluss:
Die in der Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Gemeinde Bad Füssing für die Einrichtung für
Thermalwasserbeseitigung vom 07.12.2004 in der Fassung der 1. Änderungssatzung
vom 13.12.2006, in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 08.12.2008, in der
Fassung der 3. Änderungssatzung vom 05.09.2013 und in der Fassung der 4.
Änderungssatzung vom 27.11.2017 festgesetzten Einleitungsgebühr (vgl. § 2
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Bad Füssing für die
Einrichtung für Thermalwasserbeseitigung), wird zum 01.01.2022 der
Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgabenrechtlichen Voraussetzungen
angepasst.
Vorbehaltlich der noch durchzuführenden
endgültigen Kalkulation der Einleitungsgebühr für Thermalwasser wird die Anpassung
voraussichtlich zu einer Erhöhung des Einleitungsgebührensatzes gegenüber des
derzeit geltenden Einleitungsgebührensatzes führen.
In welcher Höhe eine Anpassung der Gebühr
erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen
festgestellt werden.
Über eine öffentliche Bekanntmachung werden
die Gebührenzahler vorab informiert, da die endgültigen Berechnungen erst im
kommenden Jahr 2022 abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus
verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2022
erfolgen müssen.
Nach Abschluss der o. g. Berechnungen ist mit
einer rückwirkenden Anpassung des Gebührensatzes (Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Gemeinde Bad Füssing für die Einrichtung für
Thermalwasserbeseitigung) zu rechnen.