Beschluss: Zustimmung

Beschluss:

 

Die in der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Bad Füssing für die Einrichtung für Thermalwasserbeseitigung vom 07.12.2004 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 13.12.2006, in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 08.12.2008, in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 05.09.2013 und in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 27.11.2017 festgesetzten Einleitungsgebühr (vgl. § 2 Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Bad Füssing für die Einrichtung für Thermalwasserbeseitigung), wird zum 01.01.2022 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgabenrechtlichen Voraussetzungen angepasst.

 

Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Einleitungsgebühr für Thermalwasser wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung des Einleitungsgebührensatzes gegenüber des derzeit geltenden Einleitungsgebührensatzes führen.

 

In welcher Höhe eine Anpassung der Gebühr erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.

 

Über eine öffentliche Bekanntmachung werden die Gebührenzahler vorab informiert, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr 2022 abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2022 erfolgen müssen.

 

Nach Abschluss der o. g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung des Gebührensatzes (Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Bad Füssing für die Einrichtung für Thermalwasserbeseitigung) zu rechnen.