Sitzung: 15.11.2021 Gemeinderat
Beschluss: Zustimmung
Beschluss:
Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Wasserabgabesatzung der Gemeinde Bad Füssing (BGS-WAS) vom 08.12.2008 in der
Fassung der 1. Änderungssatzung vom 16.03.2009, in der Fassung der 2.
Änderungssatzung vom 07.12.2009, in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom
05.09.2013, in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 27.11.2017 und in der
Fassung der 5. Änderungssatzung vom 23.04.2018 festgesetzten Verbrauchsgebühr
(vgl. § 10 BGS-WAS), wird zum 01.01.2022 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend
den abgabenrechtlichen Voraussetzungen angepasst.
Vorbehaltlich der noch durchzuführenden
endgültigen Kalkulation der Verbrauchsgebühr (Frischwasserbezug) wird die
Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung des Verbrauchsgebührensatzes für
Frischwasserbezug führen.
In welcher Höhe eine Anpassung der Gebühr
erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden
Berechnungen festgestellt werden.
Über eine öffentliche Bekanntmachung werden
die Gebührenzahler vorab informiert, da die endgültigen Berechnungen erst im
kommenden Jahr 2022 abgeschlossen werden können, die Anpassung jedoch aus
verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2022
erfolgen muss.
Nach Abschluss der o. g. Berechnungen ist mit
einer rückwirkenden Anpassung des Gebührensatzes (BGS-WAS) zu rechnen.