Beschluss: Zustimmung

Beschluss:

 

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Bad Füssing (BGS-WAS) vom 08.12.2008 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 16.03.2009, in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 07.12.2009, in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 05.09.2013, in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 27.11.2017 und in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 23.04.2018 festgesetzten Verbrauchsgebühr (vgl. § 10 BGS-WAS), wird zum 01.01.2022 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgabenrechtlichen Voraussetzungen angepasst.

 

Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Verbrauchsgebühr (Frischwasserbezug) wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung des Verbrauchsgebührensatzes für Frischwasserbezug führen.

 

In welcher Höhe eine Anpassung der Gebühr erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.

 

Über eine öffentliche Bekanntmachung werden die Gebührenzahler vorab informiert, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr 2022 abgeschlossen werden können, die Anpassung jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2022 erfolgen muss.

 

Nach Abschluss der o. g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung des Gebührensatzes (BGS-WAS) zu rechnen.