Sitzung: 28.10.2021 Bauausschuss
Beschluss: Empfehlung
Beschlussvorschlag:
a)
Zum Schreiben des Bayer. Landesamt für
Denkmalpflege vom 29.09.2021:
In die textl. Bestimmungen
wird folgender Passus aufgenommen:
Für Bodeneingriffe
jeglicher Art im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung ist eine
denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7.1 BayDSchG notwendig, die in einem
eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren
Dankmalschutzbehörde zu beantragen ist.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
b)
Zum Schreiben der Abteilung Städtebau beim
Landratsamt Passau vom 01.10.2021 und der Regierung von Niederbayern vom
22.10.2021:
Die Bedenken hinsichtlich
der Aufnahme von Walmdächer in den Zulässigkeitskatalog werden nicht geteilt.
Im Bereich der bestehenden OAS Gögging wurden in letzter Zeit bereits 3
Vorhaben (jeweils Bungalows mit Walmdach) in der Orts- sowie Hoferstraße
mittels Abweichung ermöglicht. Im Gegensatz zu den errichteten zwei Vorhaben an
der Ortsstraße und somit Hauptdurchgangsstraße sind die beiden gegenständlichen
Vorhaben im wenig befahrenen Kirchenweg nur wenig einsehbar. Ein dominantes
Erscheinen wird auf Grund der geringen Baufenster nicht gesehen.
In den textl. Bestimmungen
wird noch aufgenommen, dass Walmdächer nur bei eingeschossiger Bebauung
zulässig sind.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
c)
Satzungsbeschluss:
Der Gemeinderat Bad Füssing
beschließt die 3. Änderung der Ortsabrundungssatzung i. d. F. vom 23.08.2021,
unter Einarbeitung der v. g. Beschlüsse, gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die
Begründung wird beigelegt.