Beschluss: Empfehlung

Beschlussvorschlag:

 

a)    Zum Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf vom 14.09.2021:

Gemäß den vorgetragenen Anregungen werden die textlichen Festsetzungen in Deckblatt 41 unter 3. Bauliche Gestaltung, Typ II, wie folgt ergänzt:

„10. Zur Sicherung der hochwasserfreien Lage (HQ100) der geplanten Bebauung ist die Rohgeschossoberkante (einschl. Kellerlichtschächte) auf mind. 0,25 m über der Höhe der Magazinstraße zu legen. Den Hochwasser- und damit auch den erhöhten Grundwasserspiegellagen ist durch entsprechende baulichen Maßnahmen (z. B. wasserdichte Wanne) Rechnung zu tragen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              6

Ja-Stimmen:                           5

Nein-Stimmen:                        0

Pers beteiligt:                          1 (Bgm. Kurz)

 

 

b)    Satzungsbeschluss:

Der Gemeinderat Bad Füssing beschließt die im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführte 41. Änderung des Bebauungsplanes „Alt Würding“ mit Deckblatt Nr. 41 i. d. F. vom 23.08.2021, unter Einarbeitung des v. g. Beschlusses, gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung wird beigelegt.