Sitzung: 18.10.2021 Gemeinderat
Beschluss: Zustimmung
Beschluss:
a) Zum Beschlussvorschlag des Bauausschusses zum
Schreiben des Bayer. Denkmalamtes vom 07.09.2021
Gemäß den Anregungen wird folgender Passus als
textliche Festsetzung aufgenommen:
Hinweis zu Bodendenkmäler:
Für Bodeneingriffe jeglicher Art im Bereich
von Bodendenkmälern sowie in Bereichen, wo Bodendenkmäler zu vermuten sind, ist
im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung eine denkmalrechtliche Erlaubnis
gem. Art. 7.1 BayDSchG notwendig, die in einem eigenständigen
Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu
beantragen ist.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 15
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
b) Zum Beschlussvorschlag des Bauausschusses zum
Schreiben des LRA Passau, Abteilung Städtebau, vom 24.09.2021
Es wird festgestellt, dass es sich bei der
zweiten Änderung der OAS mit den geplanten Gebäudefestsetzungen um keine
Gefälligkeitsentscheidung des Gemeinderates handelt.
An der Änderungsplanung wird bis auf die
Dachgestaltung und Lage der Garage festgehalten. Dies wird dadurch begründet,
dass die gewählte Abwinkelung des Gebäudekomplexes die Aussichten nach
Süd-Westen öffnen und nach Osten bzw. Norden als Abschirmung dienen soll. Die
erdgeschossigen Anbauten mit begrünten und bepflanzten Flachdächern sollen als
Dachterrassen genutzt werden. Die Ausführung mit Flachdächern ist für eine
ausreichende Belichtung des Obergeschosses erforderlich. Entsprechend dem
Vorschlag des Planungsbüros Krause sind die Lage und die Dachgestaltung der
Garage (Satteldach anstelle Flachdach) neu festzusetzen.
Durch die Anordnung des Nebengebäudes und der
Garage mit dem nunmehr ortstypischen Satteldach würde zusammen mit der
festgelegten Bebauung der Parzellen 1 und 2 ein Hofähnliche Charakter
entstehen.
Die im Plan außerhalb des Geltungsbereichs
dargestellten Bepflanzungsmaßnahmen stellen lediglich einen Hinweis der
beabsichtigten Freiflächengestaltung des Baugrundstückes dar. Ausgleichflächen
können auch außerhalb einer verbindlichen Bauleitplanung nachgewiesen werden.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 15
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 10
Der Beschlussvorschlag wurde abgelehnt.
c) Daraufhin wurde folgender Beschluss zum
Schreiben des LRA Passau Abteilung Städtebau, vom 24.09.2021 gefasst:
Es wird festgestellt, dass es sich bei der
zweiten Änderung der OAS mit den geplanten Gebäudefestsetzungen um keine
Gefälligkeitsentscheidung des Gemeinderates handelt. Es wird jedoch die
Auffassung geteilt, dass die vorhandene Baustruktur von Gögging einen
landwirtschaftlich geprägten Bereich mit ortstypischen rechteckigen Bereich mit
Satteldächern kennzeichnet und die beabsichtigte geplante Abänderung in keinem
Verhältnis zum baulichen Umfeld am Ortseingang von Gögging steht. Unter
Einhaltung der in der bestehenden OAS festgesetzten Bestimmungen würde sich
eine Bebauung in die umliegende dörfliche Struktur integrieren. Es ist daher
eine Umplanung der baulichen Gestaltung vorzunehmen. Anstelle des geplanten
sechseckigen Baukörpers mit einer Mischung aus Sattel- und Flachdach ist ein
rechteckiger Baukörper mit Satteldach (eventuell untergeordnete Anbauten mit
Flachdach) festzusetzen.
Die im Plan außerhalb des Geltungsbereichs
dargestellten Bepflanzungsmaßnahmen stellen lediglich einen Hinweis der
beabsichtigten Freiflächengestaltung des Baugrundstückes dar. Ausgleichflächen
können auch außerhalb einer verbindlichen Bauleitplanung nachgewiesen werden.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 15
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 4
d) Zum Beschlussvorschlag des Bauausschusses „Satzungsbeschluss“
Der Gemeinderat der Gemeinde Bad Füssing
beschließt die 2. Änderung der Ortsabrundungssatzung „Gögging“ i. d. F. vom
26.03.2019 unter Einarbeitung der v. g. Beschlüsse als Satzung. Die Begründung
wird beigelegt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 15
Ja-Stimmen: 0
Nein-Stimmen: 15
e) erneute Auslegung
Die 2. Änderung der OAS ist entsprechend der
o.g. Beschlüsse zu überarbeiten und erneut öffentlich auszulegen und erneut den
beteiligten Fachstellen zur Stellungnahme zuzuleiten.