Beschluss: Zustimmung

Beschluss:

 

Es besteht Einverständnis den Bebauungsplan „Trettland II“ für das Grundstück Fl.Nr. 589 Gemarkung Würding entsprechend dem Deckblattentwurf i. d. F. vom 21.09.2021 zu ändern.

 

Nach dem es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, ist das Änderungsverfahren im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchzuführen.

 

Die Kosten für das Änderungsverfahren sind vom Antragsteller zu tragen. Des Weiteren ist die Gemeinde von evtl. Folgekosten freizustellen.