Sitzung: 18.10.2021 Gemeinderat
Beschluss: Zustimmung
Beschluss:
Es besteht Einverständnis in Abänderung des
Aufstellungsbeschlusses vom 31.03.2014 den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes
„Am Leonhardifeld“ nur um eine Teilfläche des Grundstückes 55/4 Gemarkung Aigen,
wie beantragt, zu erweitern. Die Bebauung für Fl.Nr. 55/4 ist analog den
ursprünglichen Antragsunterlagen vom 25.02.2014 festzusetzen. Die
verkehrsmäßige Erschließung hat über eine Zufahrt mit Anschluss an die
Irchinger Straße und die Herstellung der Entwässerungs-Hausanschlussleitungen
und der Wasser- Hausanschlussleitungen an die öffentliche Entwässerungsanlage
und öffentliche Wasserversorgungsanlage im Römerweg oder Schloßwiese zu
erfolgen. Die Hausanschlussleitungen sind durch Grunddienstbarkeiten zu
sichern.
In einem Städtebaulichen Vertrag ist ein
befristetes Veräußerungsverbot für die Dauer von 10 Jahren ab Bezugsfertigkeit
des geplanten Doppelhauses und ein Vermietungsverbot an Kurgäste festzulegen.
Des Weiteren hat sich der Antragsteller zur Übernahme der Kosten oder sonstigen
Aufwendungen, die der Gemeinde für städtebauliche Maßnahmen entstehen oder
entstanden sind und die Voraussetzung oder Folge des geplanten Vorhabens sind
(u.a. Verlegung bzw. Herstellung der Zufahrten, Änderung bzw. Herstellung von
Ver- und Entsorgungsleitungen – auch im öffentlichen Bereich-) zu verpflichten.
Nachdem es sich um eine Maßnahme der
Innenentwicklung handelt, ist die Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß §
13 a BauGB durchzuführen.