Sitzung: 21.09.2021 Gemeinderat
Beschluss: Zustimmung
Beschluss:
a)
Zum Schreiben des Amt für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten vom 11.08.2021:
Zum Schreiben vom
11.08.2021 wird festgestellt, dass es sich bei den Hinweisen um
privatrechtliche Bestimmungen handelt und diese an die Antragsteller weitergeleitet
werden.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 16
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0
b)
Zum Schreiben des Bayer. Denkmalamtes vom
13.07.2021:
Gemäß den Anregungen wird
folgender Passus in die textliche Festsetzungen aufgenommen:
Hinweis zu Bodendenkmäler:
Für Bodeneingriffe
jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist eine denkmalrechtliche
Erlaubnis gem. Art. 7.1 BayDSchG notwendig, die in einem eigenständigen
Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu
beantragen ist.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 16
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0
c)
Zum Schreiben des Landratsamtes Passau, Abteilung
Städtebau vom 10.08.2021:
Gemäß den Anregungen wird
eine Legende mit sämtlichen Planzeichen im Deckblatt aufgenommen.
Eine Verringerung der GRZ
wird nicht für notwendig erachtet, da entsprechende Baugrenzen festgesetzt
sind.
Hinsichtlich der Baulinien
auf Parzelle 1 und 2 wird festgestellt, dass im bisherigen Bebauungsplan keine
Baulinien enthalten waren. Die im Deckblatt Nr. 4 enthaltene Baulinie für
Parzelle 1 und der für die erdgeschossige Bebauung vorgesehene Baulinie bei
Parzelle 2 wird in eine Baugrenze umgewandelt.
Die dargestellte, sog.
Knödellinie regelt die Bereiche für unterschiedliche Nutzung und ist hier
zwischen ein- und zweigeschossiger Bebauung dargestellt.
Die Dachneigung von Garagen
und Nebengebäuden wird auf 3 – 6° geändert. Der Zusatz „Pultdach“ entfällt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 16
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0
d)
Zum Schreiben der Regierung von Niederbayern vom
10.08.2021:
Im rechtskräftigen
Bebauungsplan ist eine Mindestgrundstücksgröße von 800 m² festgesetzt, um die vorhandene
aufgelockerte Bebauung zu sichern und um eine Ortsabrundung mit einer
attraktiven Ortsrandeingrünung zu erhalten. Unter Berücksichtigung der
ortsspezifischen Gegebenheiten sowie der Lage in einem Überschwemmungsgebiet,
mit einer geforderten Höhenlage des WWA, ist der Bau von Kellern nicht
sinnvoll. Alle dadurch entfallenden Flächen für Heizung, Abstell- und sonstigen
Nebenräumen sind oberirdisch anzuordnen. Bei zwei Bauparzellen entstehen
großzügigere Freiflächen mit entsprechender Gartengestaltung.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 16
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0
e)
Zum Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf
vom 03.08.2021:
Gemäß den vorgetragenen
Anregungen wird eine Mindesthöhe für die Rohgeschossoberkante (einschließlich
Kellerlichtschächte) von 321,00 müNN im Deckblatt aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 16
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0
f)
Satzungsbeschluss:
Der Gemeinderat Bad Füssing
beschließt die im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführte 4.
Änderung des Bebauungsplanes „Rennstattweg“ mit Deckblatt Nr. 4 i. d. F. vom
01.06.2021, unter Einarbeitung der v. g. Beschlüsse, gemäß § 10 BauGB als
Satzung. Die Begründung wird beigelegt.