Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Beschlussvorschlag:

 

a)    Zum Schreiben des Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 11.08.2021:

Zum Schreiben vom 11.08.2021 wird festgestellt, dass es sich bei den Hinweisen um privatrechtliche Bestimmungen handelt und diese an die Antragsteller weitergeleitet werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              7

Ja-Stimmen:                           7

Nein-Stimmen:                        0

Nicht anwesend:                    1 (GR Neun)

 

 

b)    Zum Schreiben des Bayer. Denkmalamtes vom 13.07.2021:

Gemäß den Anregungen wird folgender Passus in die textl. Festsetzungen aufgenommen:

Hinweis zu Bodendenkmäler:

Für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7.1 BayDSchG notwendig, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              7

Ja-Stimmen:                           7

Nein-Stimmen:                        0

Nicht anwesend:                    1 (GR Neun)

 

 

c)    Zum Schreiben des Landratsamtes Passau, Abteilung Städtebau vom 10.08.2021:

Gemäß den Anregungen wird eine Legende mit sämtlichen Planzeichen im Deckblatt aufgenommen.

Eine Verringerung der GRZ wird nicht für notwendig erachtet, da entsprechende Baugrenzen festgesetzt sind.

Hinsichtlich der Baulinien auf Parzelle 1 und 2 wird festgestellt, dass im bisherigen Bebauungsplan keine Baulinien enthalten waren. Die im Deckblatt Nr. 4 enthaltene Baulinie für Parzelle 1 und der für die erdgeschossige Bebauung vorgesehene Baulinie bei Parzelle 2 wird in eine Baugrenze umgewandelt.

Die dargestellte, sog. Knödellinie regelt die Bereiche für unterschiedliche Nutzung und ist hier zwischen ein- und zweigeschossiger Bebauung dargestellt.

Die Dachneigung von Garagen und Nebengebäuden wird auf 3 – 6° geändert. Der Zusatz „Pultdach“ entfällt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              7

Ja-Stimmen:                           7

Nein-Stimmen:                        0

Nicht anwesend:                    1 (GR Neun)

 

 

d)    Zum Schreiben der Regierung von Niederbayern vom 10.08.2021:

Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist eine Mindestgrundstücksgröße von 800 m² festgesetzt, um die vorhandene aufgelockerte Bebauung zu sichern und um eine Ortsabrundung mit einer attraktiven Ortsrandeingrünung zu erhalten. Unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten sowie der Lage in einem Überschwemmungsgebiet, mit einer geforderten Höhenlage des WWA, ist der Bau von Kellern nicht sinnvoll. Alle dadurch entfallenden Flächen für Heizung, Abstell- und sonstigen Nebenräumen sind oberirdisch anzuordnen. Bei zwei Bauparzellen entstehen großzügigere Freiflächen mit entsprechender Gartengestaltung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              7

Ja-Stimmen:                           7

Nein-Stimmen:                        0

Nicht anwesend:                    1 (GR Neun)

 

 

e)    Zum Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf vom 03.08.2021:

Gemäß den vorgetragenen Anregungen wird eine Mindesthöhe für die Rohgeschossoberkante (einschließlich Kellerlichtschächte) von 321,00 müNN im Deckblatt aufgenommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              7

Ja-Stimmen:                           7

Nein-Stimmen:                        0

Nicht anwesend:                    1 (GR Neun)

 

 

f)     Satzungsbeschluss:

Der Gemeinderat Bad Füssing beschließt die im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführte 4. Änderung des Bebauungsplanes „Rennstattweg“ mit Deckblatt Nr. 4 i. d. F. vom 01.06.2021, unter Einarbeitung der v. g. Beschlüsse, gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung wird beigelegt.