Beschluss: Ablehnung

Beschluss:

 

Dem Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung zur Pflanzung einer Thujahecke wird nicht zugestimmt, da es sich bei Thujen um standortfremde Pflanzen handelt. Auch würde die Zustimmung zu einem Bezugsfall führen. Dem Bauwerber wird angeraten ersatzweise Hainbuche, Berberitze oder Liguster zu verwenden.