Beschluss: Zustimmung

Beschluss:

 

Die Erteilung einer isolierten Befreiung zur Errichtung eines Carports wird in Aussicht gestellt, wenn aussagekräftigere Antragsunterlagen vorgelegt werden.

Zu den vorgebrachten Einwänden der Nachbarin wird festgestellt, dass hinsichtlich der Beeinträchtigung der PV-Anlage eine entsprechende Auflage im Bescheid aufgenommen wird. Auf Grund der bereits erstellten baulichen Abgrenzungen entlang der Grundstücksgrenze wird ein Abfließen von Niederschlagswasser auf die Nachbargrundstücke nicht für wahrscheinlich gehalten. Nachdem der Carport zur Nachbargarage hin nicht umhaust wird, wäre ein ständiger Zugang gesichert. Auf Grund der vorgenommen Ortsbesichtigung konnte eine übermäßige Aufschüttung des Baugrundstückes nicht festgestellt werden.