Beschluss: Ablehnung

Beschluss:

 

Dem erneuten Antrag auf Fällen einer Linde und einer Eiche auf dem Grundstück der Gemeinde Bad Füssing, Flur-Nr. 589, Gemarkung Würding (Kinderspielplatz Trettland II) wird nicht zugestimmt.

 

Die Beeinträchtigungen für die Grundstücksnutzung des Antragstellers durch Laub- und Eichelanfall oder Schattenwirkung sind zumutbar, da Bäume eine wichtige Grundlage für die Artenvielfalt und eine gesunde Umwelt sind.

 

Der Betriebshof wird beauftragt einen angemessenen und fachgerechten Rückschnitt der Bäume durchzuführen.