Sitzung: 06.09.2021 Gemeinderat
Beschluss: Zustimmung
Beschluss:
a)
Zum Schreiben des Landratsamtes Passau, Sachgebiet
62, vom 19.07.2021:
Die in der Nr. 5 der
Begründung enthaltenen Aussagen zu den textlichen Festsetzungen (Erhöhung der
GRZ von 0,31 auf 0,40; GFZ und GÜZ bleiben unverändert) sind im Deckblatt unter
der Nutzungsschablone bereits enthalten. Die im Deckblatt enthaltenen „Textliche
Festsetzungen“ werden in „Erläuterungen der Planzeichen“ umbenannt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 19
Ja-Stimmen: 19
Nein-Stimmen: 0
b)
Zum Schreiben des Kreisbauamtes vom 15.07.2021:
Gemäß dem Vorschlag des
Kreisbauamtes wird straßenseitig eine Baulinie festgesetzt.
Zu dem erwähnten Hinweis
wird festgestellt, dass die im nördlichen und östlichen Bereich durchgeführten
Änderungen bereits im Deckblatt enthalten sind. Die übrigen im Deckblattbereich
enthaltenen Änderungen werden ebenfalls in die Planung aufgenommen. Eine
Darstellung des gesamten Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wird nicht für
notwendig erachtet und würde, je nach Größe des Geltungsbereiches der einzelnen
Bebauungspläne, zu unzumutbaren Mehrkosten für die Antragsteller führen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 19
Ja-Stimmen: 19
Nein-Stimmen: 0
c)
Zum Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf
vom 30.07.2021:
Gemäß den vorgetragenen
Anregungen werden die textlichen Festsetzungen wie folgt ergänzt:
Grundwasser:
Im Baufeld steht
oberflächennahes Grundwasser mit einem Schwankungsbereich von ca. 2,50 m an.
Bei einer angenommenen mittleren Geländehöhe von 323,50 m ü.NN kann Grundwasser
bis zu 2,20 m unter Gelände anstehen. Die Tiefgarage ist gegen drückendes
Grundwasser zu schützen und auftriebssicher auszuführen. Tiefgaragenzufahrten
sind konstruktiv so zu gestalten, dass infolge von Starkregen auf der Straße
oberflächlich abfließendes Wasser nicht eindringen kann.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 19
Ja-Stimmen: 19
Nein-Stimmen: 0
d)
Zum Antrag GR Köck:
Im Deckblatt wird folgende
Festsetzung aufgenommen:
Zur Sicherstellung des
Sichtdreieckes ist im Kreuzungsbereich Alte Füssinger Straße und
Andreas-Hofer-Straße die Errichtung einer Einfriedung auf eine Höhe von max.
1,00 m beschränkt. Die Länge des Sichtdreieckes beträgt jeweils 30 m.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 19
Ja-Stimmen: 19
Nein-Stimmen: 0
e)
Satzungsbeschluss:
Der Gemeinderat Bad Füssing
beschließt die im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführte 20.
Änderung des Bebauungsplanes „Alt Füssing“ mit Deckblatt Nr. 20 i. d. F. vom
28.04.2021, unter Einarbeitung der vorstehenden Beschlüsse, gemäß § 10 BauGB als
Satzung. Die Begründung wird beigelegt.