Sitzung: 06.09.2021 Gemeinderat
Beschluss: Zustimmung
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Bad Füssing
beschließt die Satzung nach § 22 BauGB zur Sicherung der Zweckbestimmung von
Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen i. d. F. vom 15.07.2021.
Mit Inkrafttreten der neuen Satzung tritt die
bisherige Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit
Fremdenverkehrsfunktionen i. d. F. vom 08.06.2006 außer Kraft.
Der Entwurf der Satzung i. d. F. vom
15.07.2021 und die Begründung sind als Anlage der Niederschrift beizulegen.