Beschluss: Zustimmung

Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Bad Füssing beschließt die Satzung nach § 22 BauGB zur Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen i. d. F. vom 15.07.2021.

 

Mit Inkrafttreten der neuen Satzung tritt die bisherige Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen i. d. F. vom 08.06.2006 außer Kraft.

 

Der Entwurf der Satzung i. d. F. vom 15.07.2021 und die Begründung sind als Anlage der Niederschrift beizulegen.