Beschluss: Empfehlung

Beschlussvorschlag:

 

a)    Zum Schreiben des Landratsamtes Passau, Sachgeb. 62, vom 19.07.2021:

Die in der Nr. 5 der Begründung enthaltenen Aussagen zu den textlichen Festsetzungen (Erhöhung der GRZ von 0,31 auf 0,40; GFZ und GÜZ bleiben unverändert) sind im Deckblatt unter der Nutzungsschablone bereits enthalten. Die im Deckblatt enthaltenen „Textliche Festsetzungen“ werden in „Erläuterungen der Planzeichen“ umbenannt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              8

Ja-Stimmen:                           8

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

b)    Zum Schreiben des Kreisbauamtes vom 15.07.2021:

Gemäß dem Vorschlag des Kreisbauamtes wird entlang der Andreas-Hofer-Str. eine Baulinie festgesetzt.

Zu dem erwähnten Hinweis wird festgestellt, dass die im nördlichen und östlichen Bereich durchgeführten Änderungen bereits im Deckblatt enthalten sind. Die übrigen im Deckblattbereich enthaltenen Änderungen werden ebenfalls in die Planung aufgenommen. Eine Darstellung des gesamten Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wird nicht für notwendig erachtet und würde, je nach Größe des Geltungsbereiches der einzelnen Bebauungspläne, zu unzumutbaren Mehrkosten für die Antragsteller führen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              8

Ja-Stimmen:                           8

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

c)    Zum Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf vom 30.07.2021:

Gemäß den vorgetragenen Anregungen werden die textlichen Festsetzungen wie folgt ergänzt:

Grundwasser:

Im Baufeld steht oberflächennahes Grundwasser mit einem Schwankungsbereich von ca. 2,50 m an. Bei einer angenommenen mittleren Geländehöhe von 323,50 m ü.NN kann Grundwasser bis zu 2,20 m unter Gelände anstehen. Die Tiefgarage ist gegen drückendes Grundwasser zu schützen und auftriebssicher auszuführen.

Tiefgaragenzufahrten sind konstruktiv so zu gestalten, dass infolge von Starkregen auf der Straße oberflächlich abfließendes Wasser nicht eindringen kann.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              8

Ja-Stimmen:                           8

Nein-Stimmen:                        0

 

 

 

d)    Zum Antrag von Herrn Gemeinderat Günter Köck:

Im Deckblatt wird folgende Festsetzung aufgenommen:

Zur Sicherstellung des Sichtdreieckes ist im Kreuzungsbereich Alte Füssinger Straße und Andreas-Hofer-Straße die Errichtung einer Einfriedung auf eine Höhe von max. 1,00 m beschränkt. Die Länge des Sichtdreieckes beträgt jeweils 30 m.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              8

Ja-Stimmen:                           7

Nein-Stimmen:                        1

 

 

 

e)    Satzungsbeschluss:

Der Gemeinderat Bad Füssing beschließt die im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführte 20. Änderung des Bebauungsplanes „Alt Füssing“ mit Deckblatt Nr. 20 i. d. F. vom 28.04.2021, unter Einarbeitung der vorstehenden Beschlüsse, gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung wird beigelegt.