Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat Bad Füssing beschließt die im
beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführte 12. Änderung des
Bebauungsplanes „Heilmühle“ mit Deckblatt Nr. 12 i. d. F. vom 12.05.2021 gemäß
§ 10 BauGB als Satzung. Die Begründung wird beigelegt.