Beschlussvorschlag:
Es besteht Einverständnis die
Ortsabrundungssatzung Gögging für das Grundstück Fl.Nr. 130/5 Gemarkung Würding
gemäß der Änderungssatzung i. d. F. vom 14.06.2021 zu ändern.
Die Kosten für das Änderungsverfahren sind vom
Antragsteller zu tragen. Des Weiteren ist die Gemeinde von evtl. Folgekosten
freizustellen.