Beschlussvorschlag:
Es besteht Einverständnis den Bebauungsplan
„Aichmühle“ für Fl.Nr. 700/3 Gemarkung Würding entsprechend dem vorgelegten
Deckblattentwurf i. d. F. vom 26.06.2021 zu ändern.
Nachdem es sich um eine Maßnahme der
Innenentwicklung handelt, ist das Änderungsverfahren im beschleunigten
Verfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen. Die Kosten für das Änderungsverfahren
sind von den Antragstellern zu tragen. Des Weiteren ist die Gemeinde von evtl.
Folgekosten freizustellen.