Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Anwesend: 1

Beschlussvorschlag:

 

Es besteht Einverständnis den Bebauungsplan „Aichmühle“ für Fl.Nr. 700/3 Gemarkung Würding entsprechend dem vorgelegten Deckblattentwurf i. d. F. vom 26.06.2021 zu ändern.

 

Nachdem es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, ist das Änderungsverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen. Die Kosten für das Änderungs­verfahren sind von den Antragstellern zu tragen. Des Weiteren ist die Gemeinde von evtl. Folgekosten freizustellen.