Beschluss:
Dem Bauantrag vom 15.06.2021, mit den
Planunterlagen vom 15.06.2021, wird zugestimmt. Für die
GRZ-Kappungsgrenzenüberschreitung sowie die abweichende Dachform beim
Wohnhausanbau und der Garage wird der Erteilung einer Befreiung zugestimmt. Für
das Vorhaben sind zukünftig mind. 4 Stellplätze bereit zu halten. Die übrigen
Festsetzungen des Bebauungsplanes sind einzuhalten.