Beschlussvorschlag:
Es besteht Einverständnis den Bebauungsplan
„Alt Würding“ für das Grundstück Fl.Nr. 358/2 Gemarkung Würding gemäß den
Antragsunterlagen vom 31.05.2021 zu ändern. Die Änderung umfasst die
Erweiterung der Baugrenzen, Anpassung des zulässigen Dachüberstandes auf 1,00 m
und der Dachneigung auf mind. 28° sowie die Festsetzungen eines weiteren
Zufahrtsbereiches. Ebenfalls besteht Einverständnis die GRZ von 0,2 auf 0,3 und
die GFZ von 0,4 auf 0,6 zu erhöhen.
Nachdem es sich um eine Maßnahme der
Innenentwicklung handelt, ist die Änderung im beschleunigten Verfahren nach §
13 a BauGB durchzuführen.
Die Kosten für das Änderungsverfahren sind vom
Antragsteller zu tragen. Des Weiteren ist die Gemeinde von evtl. Folgekosten
freizustellen.