Sitzung: 17.06.2021 Umweltausschuss
Beschluss: Zustimmung
Beschluss:
Zum Antrag
von Frau Gemeinderätin Brigitte Steidele auf Ausarbeitung einer Satzung nach Art.
81 Abs. 1 Nr. 5 BayBO:
Die Verwaltung ist mit der Ausarbeitung einer
Satzung gemäß Art. 81 Abs. 1 Nr. 5 BayBO („Freiflächengestaltungssatzung“) und
einem einhergehenden Verbot für „Schottergärten“ zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 7
Ja-Stimmen: 3
Nein-Stimmen: 4
Zum Antrag
auf Aufstellen eines Maßnahmenpakets für umweltfreundliche private Gärten:
Es besteht Einverständnis ein Maßnahmenpaket
für umweltfreundliche private Gärten mit folgendem Inhalt aufzustellen:
Sensibilisierung
und Aufklärung:
-
Flyer / Brief von der Gemeinde (z. B. nach
Bauantragsgenehmigung - Neubauvorhaben) mit Infos und Tipps zur
Gartengestaltung
-
Aufklärung in der Gemeinde-Info
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Serie in der Gemeinde-Info mit Berichten über die
schönsten, umweltfreundlichsten Gärten in der Gemeinde
-
Jährliche Infoveranstaltung der Kurgärtnerei
Bei
Neubauvorhaben:
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Jeder Käufer eines Baugrundstücks der Gemeinde
erhält kostenlos einen Baum nach Wahl in der Kurgärtnerei (z. B. Auswahl aus fünf
verschiedenen, heimischen Baumarten) zur Pflanzung im neuen Garten
-
Jeder Eigentümer mit einem Neubauvorhaben erhält
einen Beratungsgutschein für eine Gartenberatung durch eine/n Gärtnermeister/in
der Gemeinde
Für
bestehende Gärten:
-
Jeder private Eigentümer eines Gartens, der seinen
Schottergarten umweltfreundlicher gestaltet, erhält eine Gartenberatung durch
eine/n Gärtnermeister/in der Gemeinde
-
Jeder private Eigentümer eines Gartens erhält bei
der Gemeinde kostenlose Blühflächensamen und eine Beratung zur Anlage von
Blühflächen im Garten