Beschluss: Zustimmung

Beschluss:

 

Zum Antrag von Frau Gemeinderätin Brigitte Steidele auf Ausarbeitung einer Satzung nach Art. 81  Abs. 1 Nr. 5 BayBO:

 

Die Verwaltung ist mit der Ausarbeitung einer Satzung gemäß Art. 81 Abs. 1 Nr. 5 BayBO („Freiflächengestaltungssatzung“) und einem einhergehenden Verbot für „Schottergärten“ zu beauftragen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              7

Ja-Stimmen:                           3

Nein-Stimmen:                        4

 

 

 

 

Zum Antrag auf Aufstellen eines Maßnahmenpakets für umweltfreundliche private Gärten:

 

Es besteht Einverständnis ein Maßnahmenpaket für umweltfreundliche private Gärten mit folgendem Inhalt aufzustellen:

 

Sensibilisierung und Aufklärung:

-       Flyer / Brief von der Gemeinde (z. B. nach Bauantragsgenehmigung - Neubauvorhaben) mit Infos und Tipps zur Gartengestaltung

-       Aufklärung in der Gemeinde-Info

-       Serie in der Gemeinde-Info mit Berichten über die schönsten, umweltfreundlichsten Gärten in der Gemeinde

-       Jährliche Infoveranstaltung der Kurgärtnerei

 

Bei Neubauvorhaben:

-       Jeder Käufer eines Baugrundstücks der Gemeinde erhält kostenlos einen Baum nach Wahl in der Kurgärtnerei (z. B. Auswahl aus fünf verschiedenen, heimischen Baumarten) zur Pflanzung im neuen Garten

-       Jeder Eigentümer mit einem Neubauvorhaben erhält einen Beratungsgutschein für eine Gartenberatung durch eine/n Gärtnermeister/in der Gemeinde

 

Für bestehende Gärten:

-       Jeder private Eigentümer eines Gartens, der seinen Schottergarten umweltfreundlicher gestaltet, erhält eine Gartenberatung durch eine/n Gärtnermeister/in der Gemeinde

-       Jeder private Eigentümer eines Gartens erhält bei der Gemeinde kostenlose Blühflächensamen und eine Beratung zur Anlage von Blühflächen im Garten