Sitzung: 14.06.2021 Gemeinderat
Beschluss: Zustimmung
Beschluss:
1.
Zum
Schreiben des Kreisbauamtes vom 17.05.2021:
Die Grundzüge und Grundziele der städtebaulichen Ordnung im räumlichen
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Alt Würding“ werden durch die
Einzelbauvorhaben gerade wegen ihrer untergeordneten Bedeutung nicht
beeinträchtigt. Es handelt sich jeweils um entsprechende Anpassungen. Der
Kostenaufwand für die einzelnen Bauherrn ist im Verhältnis gering, zumal diese
Bauvorhaben dann genehmigungsfrei gestellt werden können und konnten.
Wie bereits in der
Begründung zum Deckblatt erläutert, wird das mit Deckblatt Nr. 37 und 38
bereits festgesetzte neue Wohnhaus näher an der Hofstelle angeordnet, so dass
dadurch eine erhebliche Verbesserung hinsichtlich der versiegelten Flächen und
der naturnahen Freiflächen erzielt wird. Eine Verfehlung der eigentlichen
Aufgabe der Bauleitplanung, eine städtebauliche Ordnung zu schaffen, ist durch
die Änderung mit Deckblatt Nr. 40 nicht zu erkennen.
Die Aufnahme der
Bezeichnungen der einzelnen Deckblätter dient der besseren Übersicht und kann
entfallen. Baugrenzen und Baulinien sind bereits farbig dargestellt. Die
grünordnerischen Maßnahmen sind im räumlichen Geltungsbereich des Deckblattes
und im angrenzenden Bereich ebenfalls farbig und differenziert (u. a. zu
erhaltende und anzupflanzende Bäume, Ausgleichsflächen), die abzubrechenden
Gebäude sind nicht mehr darzustellen.
Bei der quer über den Geltungsbereich verteilten Nutzungskette handelt es sich
um eine Festsetzung gemäß Ziffer A) 8. „Umgrenzen von Flächen für die Erhaltung
von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ (Ziffer 13.2.2.PlanZV). Pultdächer
sind nur bei Anbauten festgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 16
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0
Nicht
anwesend: 1 (GR
Lengdobler)
2.
Zum
Schreiben der unteren Naturschutzbehörde vom 20.05.2021:
Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde ist dem Antragsteller
zur Beachtung weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 16
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0
Nicht
anwesend: 1 (GR
Lengdobler)
3. Satzungsbeschluss:
Der Gemeinderat Bad Füssing beschließt die im beschleunigten Verfahren
nach § 13 a BauGB durchgeführte 40. Änderung des Bebauungsplanes „Alt Würding“
mit Deckblatt
Nr. 40 i. d. F. vom
12.04.2021 unter Einarbeitung des o. a. Beschlusses gemäß § 10 BauGB als
Satzung. Die Begründung wird beigelegt.