Beschluss: Zustimmung

Beschluss:

 

1.    Zum Schreiben des Kreisbauamtes vom 17.05.2021:
Die Grundzüge und Grundziele der städtebaulichen Ordnung im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Alt Würding“ werden durch die Einzelbauvorhaben gerade wegen ihrer untergeordneten Bedeutung nicht beeinträchtigt. Es handelt sich jeweils um entsprechende Anpassungen. Der Kostenaufwand für die einzelnen Bauherrn ist im Verhältnis gering, zumal diese Bauvorhaben dann genehmigungsfrei gestellt werden können und konnten.

Wie bereits in der Begründung zum Deckblatt erläutert, wird das mit Deckblatt Nr. 37 und 38 bereits festgesetzte neue Wohnhaus näher an der Hofstelle angeordnet, so dass dadurch eine erhebliche Verbesserung hinsichtlich der versiegelten Flächen und der naturnahen Freiflächen erzielt wird. Eine Verfehlung der eigentlichen Aufgabe der Bauleitplanung, eine städtebauliche Ordnung zu schaffen, ist durch die Änderung mit Deckblatt Nr. 40 nicht zu erkennen.

 

Die Aufnahme der Bezeichnungen der einzelnen Deckblätter dient der besseren Übersicht und kann entfallen. Baugrenzen und Baulinien sind bereits farbig dargestellt. Die grünordnerischen Maßnahmen sind im räumlichen Geltungsbereich des Deckblattes und im angrenzenden Bereich ebenfalls farbig und differenziert (u. a. zu erhaltende und anzupflanzende Bäume, Ausgleichsflächen), die abzubrechenden Gebäude sind nicht mehr  darzustellen. Bei der quer über den Geltungsbereich verteilten Nutzungskette handelt es sich um eine Festsetzung gemäß Ziffer A) 8. „Umgrenzen von Flächen für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ (Ziffer 13.2.2.PlanZV). Pultdächer sind nur bei Anbauten festgesetzt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              16

Ja-Stimmen:                           16

Nein-Stimmen:                        0

Nicht anwesend:                     1 (GR Lengdobler)

 

 

 

 

 

 

2.    Zum Schreiben der unteren Naturschutzbehörde vom 20.05.2021:
Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde ist dem Antragsteller zur Beachtung weiterzuleiten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:                              16

Ja-Stimmen:                           16

Nein-Stimmen:                        0

Nicht anwesend:                     1 (GR Lengdobler)

 

 

 

 

3.    Satzungsbeschluss:
Der Gemeinderat Bad Füssing beschließt die im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführte 40. Änderung des Bebauungsplanes „Alt Würding“ mit Deckblatt

Nr. 40 i. d. F. vom 12.04.2021 unter Einarbeitung des o. a. Beschlusses gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung wird beigelegt.