Beschluss: Zustimmung

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Beschluss:

 

Mit der Erteilung einer isol. Befreiung zur Errichtung eines Geräteschuppens gemäß den am 27.05.2021 eingereichten Antragsunterlagen besteht Einverständnis.

Hinsichtlich der Einwände des Grundstücksnachbarn wird festgestellt, dass es sich um ein zulässiges Nebengebäude an der Grundstücksgrenze handelt, da die zulässige Wandlänge und –höhe, die Baugrenzen und die Grundflächenzahl eingehalten sind. Die geringere Mindestdachneigung führt zu einer Verringerung der Baumasse und stellt keine Beeinträchtigung für das Nachbargrundstück dar.