Beschlussvorschlag:
- Zum Schreiben des
Kreisbauamtes vom 17.05.2021:
Die Grundzüge und
Grundziele der städtebaulichen Ordnung im räumlichen Geltungsbereich des
Bebauungsplanes „Alt Würding“ werden durch die Einzelbauvorhaben gerade wegen
ihrer untergeordneten Bedeutung nicht beeinträchtigt. Es handelt sich jeweils
um entsprechende Anpassungen. Der Kostenaufwand für die einzelnen Bauherrn ist
im Verhältnis gering, zumal diese Bauvorhaben dann genehmigungsfrei gestellt
werden können und konnten.
Wie bereits in der
Begründung zum Deckblatt erläutert, wird das mit Deckblatt Nr. 37 und 38
bereits festgesetzte neue Wohnhaus näher an der Hofstelle angeordnet, so dass
dadurch eine erhebliche Verbesserung hinsichtlich der versiegelten Flächen und
der naturnahen Freiflächen erzielt wird. Eine Verfehlung der eigentlichen
Aufgabe der Bauleitplanung, eine städtebauliche Ordnung zu schaffen, ist durch
die Änderung mit Deckblatt Nr. 40 nicht zu erkennen.
Die Aufnahme der
Bezeichnungen der einzelnen Deckblätter dient der besseren Übersicht und kann
entfallen. Baugrenzen und Baulinien sind bereits farbig dargestellt. Die
grünordnerischen Maßnahmen sind im räumlichen Geltungsbereich des Deckblattes
und im angrenzenden Bereich ebenfalls farbig und differenziert (u. a. zu
erhaltende und anzupflanzende Bäume, Ausgleichsflächen), die abzubrechenden
Gebäude sind nicht mehr darzustellen.
Bei der quer über den Geltungsbereich verteilten Nutzungskette handelt es sich
um eine Festsetzung gemäß Ziffer A) 8. „Umgrenzen von Flächen für die Erhaltung
von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ (Ziffer 13.2.2.PlanZV).
Pultdächer sind nur bei
Anbauten festgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
- Zum Schreiben der unteren
Naturschutzbehörde vom 20.05.2021:
Die Stellungnahme der
Unteren Naturschutzbehörde ist dem Antragsteller zur Beachtung weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
- Satzungsbeschluss:
Der Gemeinderat Bad Füssing
beschließt die im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführte 40.
Änderung des Bebauungsplanes „Alt Würding“ mit Deckblatt Nr. 40 i. d. F. vom
12.04.2021 unter Einarbeitung des o. a. Beschlusses gemäß § 10 BauGB als
Satzung. Die Begründung wird beigelegt.