Beschluss:
Mit der Erteilung einer isol. Befreiung zur
Errichtung eines Carports gemäß den am 25.05.2021 eingereichten
Antragsunterlagen besteht Einverständnis.
Hinsichtlich des Antrages von der
Grundstücksnachbarin wird festgestellt, dass die Gemeinde keine Regelungen von
Privatzufahrten vornimmt. Die Errichtung eines Verkehrsspiegels kann nur auf
Privatgrund und auf Kosten des Verursachers vorgenommen werden. Darüber hinaus
wird festgestellt, dass im Bereich des beabsichtigten Carports früher eine mind.
1,00 m hohe Hecke vorhanden war und diese jederzeit wieder gepflanzt werden
könnte. Eine zusätzliche Beeinträchtigung ist somit nicht erkennbar.