Beschluss: Zustimmung

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Beschluss:

 

Mit der Erteilung einer isol. Befreiung zur Errichtung eines Carports gemäß den am 25.05.2021 eingereichten Antragsunterlagen besteht Einverständnis.

Hinsichtlich des Antrages von der Grundstücksnachbarin wird festgestellt, dass die Gemeinde keine Regelungen von Privatzufahrten vornimmt. Die Errichtung eines Verkehrsspiegels kann nur auf Privatgrund und auf Kosten des Verursachers vorgenommen werden. Darüber hinaus wird festgestellt, dass im Bereich des beabsichtigten Carports früher eine mind. 1,00 m hohe Hecke vorhanden war und diese jederzeit wieder gepflanzt werden könnte. Eine zusätzliche Beeinträchtigung ist somit nicht erkennbar.