Beschluss: Ablehnung

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Antrag auf Einbeziehung von Teilflächen aus dem Grundstück Fl.Nr. 488 Gemarkung Würding gemäß Lageplan vom 14.05.2014 in die Ortsabrundungssatzung wird nicht befürwortet, da die Grundstücke eindeutig im Außenbereich liegen.