Beschluss:
Der Antrag auf Einbeziehung von Teilflächen
aus dem Grundstück Fl.Nr. 488 Gemarkung Würding gemäß Lageplan vom 14.05.2014
in die Ortsabrundungssatzung wird nicht befürwortet, da die Grundstücke
eindeutig im Außenbereich liegen.
Beschluss:
Der Antrag auf Einbeziehung von Teilflächen
aus dem Grundstück Fl.Nr. 488 Gemarkung Würding gemäß Lageplan vom 14.05.2014
in die Ortsabrundungssatzung wird nicht befürwortet, da die Grundstücke
eindeutig im Außenbereich liegen.