Beschluss:
a)
Zum Antrag auf Erteilung einer isolierten
Befreiung:
Dem Antrag auf Erteilung
einer isol. Befreiung zur Errichtung eines Gartenhäuschens gemäß den am
17.05.2021 eingereichten Antragsunterlagen wird nicht zugestimmt, da die
Mindestgrünfläche nicht eingehalten ist und das Vorhaben sich negativ auf das
Ortsbild auswirkt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
b)
Vorhandene Gabionenmauer und Balkon:
Zu den nicht genehmigten
Vorhaben ist beim Landratsamt Passau eine Überprüfung anzufordern.