Sitzung: 17.05.2021 Gemeinderat
Beschluss: Zustimmung
Beschluss:
Es besteht Einverständnis, den Bebauungsplan
„Alt Füssing“ entsprechend den Antragsunterlagen mit Deckblattentwurf Nr. 21 i.
d. F. vom 03.05.2021 für das Grundstück Fl.Nr. 1083 der Gemarkung Safferstetten
zu ändern. Die Größen der Baugrenzen sind analog den Schemagrundrissen zu
verkleinern und für die Anbauten (u. a. Balkone) entsprechende textliche
Festsetzungen zu treffen.
Nachdem es sich um einen Bebauungsplan der
Innenentwicklung handelt, ist eine Änderung im beschleunigten Verfahren nach §
13 a BauGB durchzuführen. Die Kosten für das Änderungsverfahren sind vom
Antragsteller zu tragen. Des Weiteren ist die Gemeinde von eventuellen
Folgekosten freizustellen.