Beschluss: Zustimmung

Beschluss:

 

Es besteht Einverständnis, den Bebauungsplan „Alt Füssing“ entsprechend den Antragsunterlagen mit Deckblattentwurf Nr. 21 i. d. F. vom 03.05.2021 für das Grundstück Fl.Nr. 1083 der Gemarkung Safferstetten zu ändern. Die Größen der Baugrenzen sind analog den Schemagrundrissen zu verkleinern und für die Anbauten (u. a. Balkone) entsprechende textliche Festsetzungen zu treffen.

 

Nachdem es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, ist eine Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen. Die Kosten für das Änderungsverfahren sind vom Antragsteller zu tragen. Des Weiteren ist die Gemeinde von eventuellen Folgekosten freizustellen.