Beschluss: Zustimmung

Beschluss:

 

Es besteht Einverständnis den Bebauungsplan „Alt Füssing“ für die Grundstücke Fl.Nr. 1066, 1067 und 1068 Gemarkung Safferstetten entsprechend den Antragsunterlagen mit Deckblattentwurf Nr. 20 i. d. F. vom 28.04.2021 zu ändern.

 

Nachdem es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, ist eine Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen. Die Kosten für das Änderungsverfahren sind vom Antragsteller zu tragen. Des Weiteren ist die Gemeinde von eventuellen Folgekosten freizustellen.