Beschluss:
Dem Bauantrag vom 28.04.2021, mit den
Planunterlagen vom 28.04.2021 wird zugestimmt. Hinsichtlich der festen
Anbindung des Vorhabens mit dem Hauptgebäude wird der Erteilung einer Befreiung
von § 5 Abs. 1 der textl. Festsetzungen zugestimmt.