Beschluss: Zustimmung

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauvoranfrage vom 12.04.2021, mit den Planunterlagen vom 12.04.2021, wird grundsätzlich zugestimmt. Auf Grund der umfangreichen Abweichungen besteht mit der Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Grundstück Fl.Nr. 773/5 Gemarkung Safferstetten, unter Berücksichtigung der Abweichungen, ebenfalls Einverständnis.

 

Die Kosten für das Änderungsverfahren sind vom Antragsteller zu tragen. Des Weiteren ist die Gemeinde von evtl. Folgekosten freizustellen.