Beschluss:
Der Bauvoranfrage vom 12.04.2021, mit den
Planunterlagen vom 12.04.2021, wird grundsätzlich zugestimmt. Auf Grund der
umfangreichen Abweichungen besteht mit der Änderung des Bebauungsplanes im
vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Grundstück Fl.Nr. 773/5
Gemarkung Safferstetten, unter Berücksichtigung der Abweichungen, ebenfalls
Einverständnis.
Die Kosten für das Änderungsverfahren sind vom
Antragsteller zu tragen. Des Weiteren ist die Gemeinde von evtl. Folgekosten
freizustellen.