Beschluss:
Mit der Erteilung einer isol. Befreiung gemäß
den am 20.08.2020, 19.11.2020 und 09.04.2021 eingereichten Antragsunterlagen
besteht unter der Auflage, dass das Dach des Carport statt des Quergefälles ein
Längsgefälle erhält, Einverständnis.
Es wird darauf hingewiesen, dass die
vorhandene Gartenhütte nicht Gegenstand dieser Befreiung ist.